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Finanzlexikon: kostenart

kostenart

Die Kostenart kategorisiert in der Kostenrechnung angefallene Kosten nach ihrer eigenen Natur. Im Unterschied dazu kategorisiert der Kostenträger die Kosten danach, wofür sie angefallen sind, die Kostenstelle, wo sie angefallen sind. Kostenarten sind also z.B. Personalkosten, Wartungs- und Betriebskosten, Zinsen, Administrations-, oder Marketingkosten. Dabei kann eine vielschichtige Staffelung vorgenommen werden.

Die Kostenarten werden in der Vollkostenrechnung auf die Kostenträger verrechnet. Dies geschieht entweder direkt (z.B Materialeinsatz, Arbeitsstunden) oder indirekt über die Verrechnung über Kostenstellen.

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